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Aktuelles zum Baukindergeld

Aktualisiert: 16. Okt. 2018


Seit 18. September 2018 können Sie als Käufer einer Immobilie bzw. als Bauherr eines Neubaus, online bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nun endlich das Baukindergeld beantragen. Zunächst eine Kurzübersicht zu den Eckpunktes des BKG.

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Wichtige Rahmenbedingungen vorab:


- Je minderjährigem Kind werden von der Bundesregierung bis zu 12.000 EUR Zuschuss gewilligt

- Das BKG gilt in dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020, Stichtag ist das Datum des

Kaufvertrages bzw. der Baugenehmigung/Bauanzeige

- Anträge müssen spätestens bis 31.12.2023 gestellt werden



Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?


Das Baukindergeld erhalten Familien und Alleinerziehende deutschlandweit, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 75.000 EUR nicht überschreitet. Je Kind wird diese Grenze jedoch um einen Freibetrag von 15.000 EUR erhöht.

Bei Antragstellung ist es unerheblich, ob Sie ein Haus kaufen oder bauen werden. Dem Antragsteller müssen jedoch mindestens 50 % der Immobilie gehören. Bezuschusst wird außerdem nur der Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie. Sind Sie also bereits Besitzer einer Immobilie, so werden Sie den Antrag nicht bewilligt bekommen.


Wichtig ist auch, dass Ihre Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig , diese in Ihrem Haushalt gemeldet sind und eine Kindergeldberechtigung vorliegt. Das heiß im Umkehrschuss, dass auch nicht leibliche Kinder des Antragstellers im Antrag berücksichtigt werden, solange die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für jedes Kind kann selbstverständlich nur einmalig das BKG beantragt werden.


Auch wenn Anträge erst seit 18. September 2018 beantragt werden können, so wird die Förderung rückwirkend zum 01. Januar 2018 genehmigt. Ausschlaggebend ist hier der Stichtag des Kaufvertrages bzw. der Baugenehmigung/Bauanzeige. Eine Kaufpreisbeschränkung gibt es nur in dem Sinne, dass die Förderung durch das BKG nicht den Kaufpreis überschreiten darf.


Wie erfolgt die Berechnung?


Die Grundsatzregel beim BKG gilt wie folgt: für jedes Kind werden 1.200 EUR pro Jahr für maximal zehn Jahre gezahlt. In Summe also 12.000 EUR pro Kind. Kinder die bei Antragstellung noch nicht geboren sind, werden beim BKG nicht berücksichtigt.

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Wie oben bereits erwähnt, darf Ihr Haushaltsjahreseinkommen 75.000 EUR nicht überschreiten. Pro Kind wird ein Freibetrag von weiteren 15.000 EUR angerechnet.  


Beispielfamilie:

Bei einer Familie mit 4 Kindern beträgt folglich das maximale Jahreseinkommen 135.000 EUR    ( 75.000 EUR + 4 x 15.000 EUR). Liegen Sie unterhalb diesen Betrages, erhalten Sie pro Jahr 4.800 EUR (4 x 1.200 EUR) Zuschuss pro Jahr. Summa Summarum sind das über den Bewilligungszeitraum von 10 Jahren 48.000 EUR, die die Bundesregierung jungen Familien bezuschusst.


Liegen Sie über dem Maximalbetrag, werden Sie nicht gefördert. Als Berechnungsgrundlage werden die durchschnittlichen Einkünfte des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung herangezogen. reichen Sie also den Antrag im Jahr 2018 ein, werden die Einkünfte beider Elternteile aus den Jahre 2016 und 2015 erheblich sein.


Vorzulegende Dokumente:

- die Einkommenssteuerbescheide aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahre vor Antragstellung

- Grundbuchauszug

- und Ihre Meldebestätigung


Wann können wir mit der Auszahlung rechnen?


Sie sollten bei der Finanzierung Ihres Objektes unbedingt berücksichtigen, dass die Auszahlung des Baukindergeldes jährlich über zehn Jahre hinweg erfolgen wird. Sie werden die gesamte Summe also nicht sofort zur Verfügung gestellt bekommen.


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Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass der Anspruch auf das Baukindergeld bei Änderung Ihrer Lebenssituation durchaus erlöschen kann. Ziehen Sie beispielsweise aus der Immobilie aus, für die Sie die Bewilligung erhalten haben, oder vermieten Sie diese, werden zukünftige Zahlungen eingestellt. In dem Fall, dass Ihre Kinder während des Auszahlungszeitraumes das 18. Lebensjahr vollenden und aus der Immobilie ausziehen, werden die Zahlungen trotzdem weiter gewährt. Entscheidend ist hier wieder der Anspruch auf Kindergeldzahlung.


Anbei ein Link der Sie direkt zum Antrag der KfW führt. Hier finden Sie auch weitere Fragen im Detail geklärt bzw. direkte Ansprechpartner bei der KfW.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/



Ein weiteres Schmankerl` für die Bayern


Alle jungen Familien, die in Bayern eine Immobilie kaufen bzw. bauen wollen dürfen sich doppelt freuen. Hier wurde seitens der Bayerischen Staatsregierung die Bayerische Eigenheimzulage, sowie das Bayerische Baukindergeld plus eingeführt. In Bayern werden nun also zusätzliche 300 EUR pro Kind über den Zeitraum von zehn Jahren, plus einmalig eine Eigenheimzulage von 10.000 EUR gefördert.





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