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Das Grundbuch: Aufbau, Abteilungen & wie einsehen?

Autorenbild: HERGET IMMOBILIEN HERGET IMMOBILIEN

Das Grundbuch ist ein zentrales Verzeichnis, das Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken und Immobilien schafft. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was im Grundbuch steht, wie es aufgebaut ist, wie eine Eintragung abläuft, welche Kosten damit verbunden sind und wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern können.

1. Wie ist das Grundbuch aufgebaut?

Das Grundbuch besteht aus mehreren Teilen, die jeweils spezifische Informationen enthalten:

  • Deckblatt: Enthält das Amtsgericht, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts.

  • Bestandsverzeichnis: Beschreibt das Grundstück detailliert und führt auch eventuelle Veränderungen auf, wie Teilungen oder Zusammenlegungen.

  • Abteilung I: Listet alle Eigentümer auf, inklusive der Anteile, falls es mehrere Eigentümer gibt.

  • Abteilung II: Enthält Informationen zu Lasten, Beschränkungen und Dienstbarkeiten, die das Grundstück betreffen.

  • Abteilung III: Hier sind alle Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden vermerkt.

Tipp: Ein vollständiger Grundbuchauszug umfasst alle genannten Teile und ermöglicht es Ihnen, die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks vollständig zu verstehen.


2. Wie läuft eine Grundbucheintragung ab?

Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antragstellung: Ein Antrag auf Eintragung muss schriftlich beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht werden. Dies erfolgt meist durch einen Notar.

  2. Prüfung: Das Grundbuchamt prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen angefordert.

  3. Eintragung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Eintragung im Grundbuch vorgenommen und der Antragsteller erhält eine Bestätigung.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Durchführung von Eintragungen von einem Notar unterstützen, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt eingehalten werden.


Das Grundbuch: Aufbau, Abteilungen & wie einsehen?

3. Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Ein Grundbuchauszug kann von berechtigten Personen angefordert werden, dazu gehören:

  • Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie.

  • Personen mit einem berechtigten Interesse, wie Käufer oder Gläubiger.

  • Notare und Rechtsanwälte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.

Die Kosten für einen Grundbuchauszug variieren je nach Umfang und Art des Auszugs (beglaubigt oder unbeglaubigt).

Tipp: Ein unbeglaubigter Auszug ist günstiger und reicht oft für Informationszwecke aus, während ein beglaubigter Auszug für rechtliche Angelegenheiten erforderlich ist.


4. Welche Kosten fallen im Bezug auf einen Grundbucheintrag an?

Die Kosten für einen Grundbucheintrag sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Wert der Immobilie oder des Grundstücks. Sie setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen:

  • Notarkosten: Für die Beurkundung und Beglaubigung der Eintragung.

  • Gerichtskosten: Für die eigentliche Eintragung ins Grundbuch.

Tipp: Die genauen Kosten können variieren, daher ist es ratsam, sich im Vorfeld bei einem Notar oder dem Grundbuchamt über die zu erwartenden Gebühren zu informieren.

Fazit

Das Grundbuch spielt eine zentrale Rolle bei Immobilientransaktionen und der Verwaltung von Grundstücken. Ein gutes Verständnis der Eintragungen, Auszüge und damit verbundenen Kosten ist essenziell für Immobilienbesitzer und -käufer.


Wenn Sie Unterstützung bei Grundbucheintragungen oder der Anforderung von Auszügen benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler gerne zur Seite.

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