
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Für Verkäufer und Käufer von Immobilien ergeben sich daraus wichtige Änderungen und Pflichten.
1. Wesentliche Änderungen des GEG 2024
Einbau neuer Heizungen: Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude gelten diese Anforderungen, sobald die jeweilige kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Übergangsfristen: Bei einem Heizungsausfall dürfen fossile Heizungen vorübergehend eingebaut werden, bis die kommunale Wärmeplanung greift. Es besteht jedoch eine Beratungspflicht, und es müssen Maßnahmen für eine schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien ergriffen werden.
Förderungen: Es gibt eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten für den Heizungstausch. Zusätzlich können Boni von bis zu 40 % gewährt werden, abhängig vom Einkommen und dem Zeitpunkt des Austauschs, sodass eine maximale Förderung von 70 % möglich ist.
2. Auswirkungen auf Verkäufer
A) Bewertung und Preisfindung
Immobilien mit veralteten Heizsystemen könnten für Käufer weniger attraktiv sein, da diese mit zusätzlichen Kosten für die Modernisierung rechnen müssen. Dies kann den Verkaufspreis negativ beeinflussen.
B) Offenlegungspflichten
Verkäufer sind verpflichtet, potenzielle Käufer über den energetischen Zustand der Immobilie und die vorhandene Heiztechnik zu informieren. Ein aktueller Energieausweis ist dabei unerlässlich.
C) Chancen für sanierte Immobilien
Immobilien, die bereits mit modernen, energieeffizienten Heizsystemen ausgestattet sind, können einen höheren Marktwert erzielen und sprechen umweltbewusste Käufer an.
3. Auswirkungen auf Käufer
A) Sanierungspflichten nach Eigentumsübergang
Nach dem Kauf einer Immobilie sind neue Eigentümer verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, wie z. B. die Dämmung der obersten Geschossdecke oder den Austausch alter Heizkessel.
B) Finanzierung und Förderungen
Käufer sollten die verfügbaren Förderprogramme nutzen, um die Kosten für notwendige Modernisierungen zu reduzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten hierfür verschiedene Zuschüsse und Kredite an.
C) Langfristige Wertsteigerung
Durch die Investition in energieeffiziente Technologien können Käufer nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch den Wert ihrer Immobilie langfristig steigern.
4. Fazit: Handlungsbedarf für Verkäufer und Käufer
Verkäufer sollten den energetischen Zustand ihrer Immobilie prüfen und gegebenenfalls vor dem Verkauf Modernisierungen vornehmen, um den Wert zu steigern und attraktiv für Käufer zu bleiben.
Käufer müssen sich der gesetzlichen Pflichten bewusst sein und die Kosten für notwendige Sanierungen in ihre Finanzplanung einbeziehen. Eine frühzeitige Information über Fördermöglichkeiten ist dabei entscheidend.
Das GEG 2024 bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen für den Immobilienmarkt. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen ermöglicht es sowohl Verkäufern als auch Käufern, fundierte Entscheidungen zu treffen und von den verfügbaren Förderungen zu profitieren.